Ablauf des Übertritts:
- Leistungsstand entscheidend:
- Anfang Mai der 4. Klasse wird das Übertrittszeugnis erstellt.
- Es enthält Noten in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht sowie eine Schullaufbahnempfehlung.
- Notengrenzen:
- Gymnasium: Ø 2,33 oder besser in den drei Fächern.
- Realschule: Ø 2,66 oder besser.
- Mittelschule: ab Ø 3,0
- Wer die Noten für die Wunschschulart nicht erreicht, kann am Probeunterricht teilnehmen.
- Probeunterricht:
- Findet an Realschule oder Gymnasium statt.
- Besteht aus Prüfungen in Deutsch und Mathematik.
- Bei Note 3 oder besser in beiden Fächern: Übertritt möglich.
- Bei 4 und 3 entscheidet die Elternwahl.
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus