Ablauf des Übertritts:

  1. Leistungsstand entscheidend:
    1. Anfang Mai der 4. Klasse wird das Übertrittszeugnis erstellt.
    2. Es enthält Noten in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht sowie eine Schullaufbahnempfehlung.
  2. Notengrenzen:
    1. Gymnasium: Ø 2,33 oder besser in den drei Fächern.
    2. Realschule: Ø 2,66 oder besser.
    3. Mittelschule: ab Ø 3,0
    4. Wer die Noten für die Wunschschulart nicht erreicht, kann am Probeunterricht teilnehmen.
  3. Probeunterricht:
    1. Findet an Realschule oder Gymnasium statt.
    2. Besteht aus Prüfungen in Deutsch und Mathematik.
    3. Bei Note 3 oder besser in beiden Fächern: Übertritt möglich.
    4. Bei 4 und 3 entscheidet die Elternwahl.

Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus