Schulpflicht besteht für …

… alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden.

… alle Kinder, die im letzten Jahr zurückgestellt wurden oder 

   deren Einschulung um ein Jahr verschoben wurde.

Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, gilt ein Einschulungskorridor. Die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung der Schule, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird.

Die Schritte zur Einschulung

Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Das Einschulungsverfahren für das kommende Schuljahr beginnt Ende des vorherigen Kalenderjahres. 

Die betreffenden Familien werden über die Schritte direkt informiert.

Sollte Ihr Kind z.B nach einem Umzug oder aus anderen Gründen im kommenden Schuljahr in unsere Schule gehen, so handelt es sich hierbei um einen Schulwechsel. Sie müssen nur im Sekretariat einen Termin vereinbaren und wir kümmern uns um alles.

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